Darf ich in einer Mietwohnung Frettchen halten?


Grundsätzlich ja, wenn Kleintiere erlaubt sind, allerdings gibt es trotzdem einiges zu beachten.

 

Frettchen sind im Gesetz noch nicht ganz festgelegt. Kommt es zum Streitfall, entscheidet immer noch der Richter. Und ob dieser Vorurteile hat oder sich doch vorher informiert, ist reine Glückssache. Es gab jedenfalls schon einige Fälle, in denen sich entweder die Frettchen oder auch das Herrchen um ein neues Heim kümmern mussten.

 

Das Problem sind meist nicht der Vermieter oder das Gesetz selbst, es sind meistens die Nachbarn. Es gibt – leider – immer noch viele Menschen, die Frettchen mit „Gestank“ verbinden. Ich habe schon häufig gehört, dass Frettchenhalter über Monate oder Jahre in einer Wohnung ungestört wohnen konnten, kaum hörte ein Nachbar aber von den Frettchen, stank es ihm plötzlich erbärmlich danach.

 

Wenn das nun vors Gericht geht, wird nicht die Frettchenhaltung an sich verurteilt. Dann geht es um „Geruchsbelästigung“. Und hier haben leider schon einige Frettchenhalter den Fall verloren.

 

Der Geruch ist meistens ein Streitpunkt. Aber natürlich kann man sich denken, dass den Leuten auch noch viel mehr einfällt. Der Krach mitten in der Nacht, die Angst, dass die Frettchen entlaufen und beißen könnten, etc…

 

Um dem vorzubeugen, sollte man schon vor dem Einzug mit dem Vermieter sprechen. Am besten natürlich lässt man die Frettchenhaltung auch im Mietvertrag festhalten. Dann steht man eigentlich fast schon auf der sicheren Seite.

 

 

- Dies gilt für Deutschland. In anderen Ländern, beispielsweise der Schweiz, braucht man eine spezielle Haltegenehmigung. -